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		<title>Berliner Legal Tech verspricht Kunden von AXAs privater Krankenversicherung „Cashback“</title>
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		<pubDate>Tue, 26 May 2020 21:47:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es ist ein Urteil, dass Privatversicherte aufhorchen lässt. Jüngst hat das Oberlandesgericht Köln im Fall eines 37-jährigen Klägers entschieden, dass die Beitragserhöhungen seiner AXA Krankenversicherung unwirksam waren. Ihm wurde seitens des Gerichts daher eine Beitragsrückzahlung der AXA in vierstelliger Höhe zugesprochen. Neben Kunden der AXA sind auch Privatversicherte anderer Versicherungen betroffen und dürfen sich über [&#8230;]</p>
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<p>Es ist ein Urteil, dass Privatversicherte aufhorchen lässt. Jüngst hat das Oberlandesgericht Köln im Fall eines 37-jährigen Klägers entschieden, dass die Beitragserhöhungen seiner AXA Krankenversicherung unwirksam waren. Ihm wurde seitens des Gerichts daher eine Beitragsrückzahlung der AXA in vierstelliger Höhe zugesprochen.</p>



<p>Neben Kunden der AXA sind auch Privatversicherte anderer Versicherungen betroffen und dürfen sich über Beitragsrückerstattungen freuen.</p>



<p>Der Haken: Die Versicherungen zahlen berechtigte Rückforderungen oft erst nach jahrelangen Gerichtsverfahren. „Für viele Versicherte ist dies ein zu hohes Risiko“ weiß Daniel Hanauske, Gründer des Legal Techs „<a href="http://pkv-cashback.de/">PKV-Cashback.de</a>“.</p>



<p>Das Startup prüft die Versicherungsunterlagen der Versicherten per Algorithmus und bietet betroffenen Kunden dann die kostenlose Beteiligung an einer Sammelklage bzw. den sofortigen Verkauf der Forderung an. In beiden Fällen kann der Kunde ohne Risiko dann Geld zurück &#8211; also „Cashback“ erhalten. Das Berliner Startup behält einen Teil des Betrags als Provision.</p>



<p>Gerade in Zeiten von Corona dürfen sich viele Versicherte so über eine unerwartete Finanzspritze freuen.</p>



<p>Zuversichtlich ist auch der Berliner Online Rechtsdienstleister. Ähnliche Angebote verhelfen bereits hunderttausenden Kunden im Bereich Flugrechte, VW Sammelklage oder im Kampf gegen überhöhte Mieten erfolgreich zu ihrem Recht.</p>
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		<title>Nach AXA-Urteil jetzt auch Beitragserhöhung von Barmenia unwirksam</title>
		<link>https://www.beitragserstattung-pkv.de/2020/05/26/hallo-welt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 May 2020 20:38:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem spektakulären Urteil des Oberlandesgerichts Köln in Sachen AXAs privater Krankenversicherung von Anfang des Jahres (OLG Köln, 28.01.2020, Az.: 9 U 138/19) zieht jetzt das Landgericht Frankfurt (LG Frankfurt, 16.04.2020, Az.: 2-23 O 198/19) nach. Die betroffene Versicherung dieses Mal: Die Barmenia. In beiden Fällen hatten die Gerichte, wie auch weitere Landgerichte und Oberlandesgerichte [&#8230;]</p>
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<p>Nach einem spektakulären Urteil des Oberlandesgerichts Köln in Sachen AXAs privater Krankenversicherung von Anfang des Jahres (OLG Köln, 28.01.2020, Az.: 9 U 138/19) zieht jetzt das Landgericht Frankfurt (LG Frankfurt, 16.04.2020, Az.: 2-23 O 198/19) nach. Die betroffene Versicherung dieses Mal: Die Barmenia.</p>



<p>In beiden Fällen hatten die Gerichte, wie auch weitere Landgerichte und Oberlandesgerichte zuvor erkannt, dass die Beitragserhöhungen aufgrund von mangelhaften Begründungen in den Beitragsanpassungsschreiben unwirksam waren. Die Folge für die Kläger und für mehrere Millionen weitere Privatversicherte: Beitragsrückzahlungen in vierstelliger Höhe, im jüngsten Fall hatte das Landgericht Frankfurt die Barmenia sogar zu einer fast fünfstelligen Rückzahlung in Höhe von 9771,14 EUR &#8211; verurteilt.</p>



<p><strong>Wie berechnen sich die knapp 10.000 EUR Rückzahlung?</strong></p>



<p>Die Höhe der Beitragsrückerstattung berechnet sich zum einen nach der Beitragshöhe und dem Zeitraum in dem der Versicherte die nichtigen Beitragserhöhungen bezahlt hatte. In anderen Urteilen kamen so knapp 4000 EUR, bzw. knapp 6000 EUR zusammen. Im Fall Barmenia sind der klagende Kunde und seine Tochter in dem beliebten Tarif VC3P versichert. Zudem existierte eine Krankentagegeldversicherung.&nbsp; Erhöhungen in 2016 und 2018 waren unwirksam. Besonders stark zu Buche schlug die Erhöhung für das Jahr 2016: Fast 200 EUR zahlte der Versicherte Monat für Monat zu viel und das über mehrere Jahre.</p>



<p><strong>Versicherungen sehen sich weiter im Recht</strong></p>



<p>Die betroffenen Versicherungen, z.B. AXA, DBV, DKV und Barmenia, sehen sich weiter im Recht. Juristische Kommentare im Versicherungsrecht stützen die Meinung der Versicherer, sind jedoch laut Ansicht von Experten interessengesteuert. So wurden sowohl die Barmenia Krankenversicherung als auch die AXA Krankenversicherung in der Vergangenheit von der Anwaltskanzlei Bach Langheid Dalmayr (BLD) vertreten. Die Kanzlei zitierte in den Verfahren vielfach die eigene juristische Literatur, denn der renommierte Münchener Kommentar im Versicherungsrecht wird von BLD-Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Theo Langheid selber geschrieben.</p>



<p>Experten vermuten, dass die Kanzlei einen Großteil ihrer Umsätze durch die Beratung der Versicherungskonzerne erwirtschaftet und so in ihrer Meinung oft pro Versicherer argumentiert. Immer mehr Gerichte widersprechen und geben nun jedoch den Versicherungskunden Recht.&nbsp;</p>



<p><strong>So kommen Kunden zu ihrem Geld</strong></p>



<p>Trickreich verweisen Versicherer darauf, dass einige Urteile noch nicht rechtskräftig seien, greifen diese regelmäßig mit Rechtsmitteln, z.B. einer Berufung an. Rechtsstreitigkeiten zogen sich in der Vergangenheit so über mehrere Jahre und sind daher abschreckend für viele Kunden. Eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs könnte nach Meinung von Versicherungsrechtsexperten zu einer erneuten Blamage für die Versicherungen führen, im Ergebnis aber für die Versicherungen „günstiger“ werden. Denn je länger sich eine endgültige Klärung des Sachverhalts zieht, desto abschreckender und risikoreicher ist für die Kunden der Gang zum Anwalt um die Beiträge zurück zu fordern.</p>



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