Nach AXA-Urteil jetzt auch Beitragserhöhung von Barmenia unwirksam

Nach einem spektakulären Urteil des Oberlandesgerichts Köln in Sachen AXAs privater Krankenversicherung von Anfang des Jahres (OLG Köln, 28.01.2020, Az.: 9 U 138/19) zieht jetzt das Landgericht Frankfurt (LG Frankfurt, 16.04.2020, Az.: 2-23 O 198/19) nach. Die betroffene Versicherung dieses Mal: Die Barmenia.

In beiden Fällen hatten die Gerichte, wie auch weitere Landgerichte und Oberlandesgerichte zuvor erkannt, dass die Beitragserhöhungen aufgrund von mangelhaften Begründungen in den Beitragsanpassungsschreiben unwirksam waren. Die Folge für die Kläger und für mehrere Millionen weitere Privatversicherte: Beitragsrückzahlungen in vierstelliger Höhe, im jüngsten Fall hatte das Landgericht Frankfurt die Barmenia sogar zu einer fast fünfstelligen Rückzahlung in Höhe von 9771,14 EUR – verurteilt.

Wie berechnen sich die knapp 10.000 EUR Rückzahlung?

Die Höhe der Beitragsrückerstattung berechnet sich zum einen nach der Beitragshöhe und dem Zeitraum in dem der Versicherte die nichtigen Beitragserhöhungen bezahlt hatte. In anderen Urteilen kamen so knapp 4000 EUR, bzw. knapp 6000 EUR zusammen. Im Fall Barmenia sind der klagende Kunde und seine Tochter in dem beliebten Tarif VC3P versichert. Zudem existierte eine Krankentagegeldversicherung.  Erhöhungen in 2016 und 2018 waren unwirksam. Besonders stark zu Buche schlug die Erhöhung für das Jahr 2016: Fast 200 EUR zahlte der Versicherte Monat für Monat zu viel und das über mehrere Jahre.

Versicherungen sehen sich weiter im Recht

Die betroffenen Versicherungen, z.B. AXA, DBV, DKV und Barmenia, sehen sich weiter im Recht. Juristische Kommentare im Versicherungsrecht stützen die Meinung der Versicherer, sind jedoch laut Ansicht von Experten interessengesteuert. So wurden sowohl die Barmenia Krankenversicherung als auch die AXA Krankenversicherung in der Vergangenheit von der Anwaltskanzlei Bach Langheid Dalmayr (BLD) vertreten. Die Kanzlei zitierte in den Verfahren vielfach die eigene juristische Literatur, denn der renommierte Münchener Kommentar im Versicherungsrecht wird von BLD-Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Theo Langheid selber geschrieben.

Experten vermuten, dass die Kanzlei einen Großteil ihrer Umsätze durch die Beratung der Versicherungskonzerne erwirtschaftet und so in ihrer Meinung oft pro Versicherer argumentiert. Immer mehr Gerichte widersprechen und geben nun jedoch den Versicherungskunden Recht. 

So kommen Kunden zu ihrem Geld

Trickreich verweisen Versicherer darauf, dass einige Urteile noch nicht rechtskräftig seien, greifen diese regelmäßig mit Rechtsmitteln, z.B. einer Berufung an. Rechtsstreitigkeiten zogen sich in der Vergangenheit so über mehrere Jahre und sind daher abschreckend für viele Kunden. Eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs könnte nach Meinung von Versicherungsrechtsexperten zu einer erneuten Blamage für die Versicherungen führen, im Ergebnis aber für die Versicherungen „günstiger“ werden. Denn je länger sich eine endgültige Klärung des Sachverhalts zieht, desto abschreckender und risikoreicher ist für die Kunden der Gang zum Anwalt um die Beiträge zurück zu fordern.