Berliner Legal Tech verspricht Kunden von AXAs privater Krankenversicherung „Cashback“

Es ist ein Urteil, dass Privatversicherte aufhorchen lässt. Jüngst hat das Oberlandesgericht Köln im Fall eines 37-jährigen Klägers entschieden, dass die Beitragserhöhungen seiner AXA Krankenversicherung unwirksam waren. Ihm wurde seitens des Gerichts daher eine Beitragsrückzahlung der AXA in vierstelliger Höhe zugesprochen.

Neben Kunden der AXA sind auch Privatversicherte anderer Versicherungen betroffen und dürfen sich über Beitragsrückerstattungen freuen.

Der Haken: Die Versicherungen zahlen berechtigte Rückforderungen oft erst nach jahrelangen Gerichtsverfahren. „Für viele Versicherte ist dies ein zu hohes Risiko“ weiß Daniel Hanauske, Gründer des Legal Techs „PKV-Cashback.de“.

Das Startup prüft die Versicherungsunterlagen der Versicherten per Algorithmus und bietet betroffenen Kunden dann die kostenlose Beteiligung an einer Sammelklage bzw. den sofortigen Verkauf der Forderung an. In beiden Fällen kann der Kunde ohne Risiko dann Geld zurück – also „Cashback“ erhalten. Das Berliner Startup behält einen Teil des Betrags als Provision.

Gerade in Zeiten von Corona dürfen sich viele Versicherte so über eine unerwartete Finanzspritze freuen.

Zuversichtlich ist auch der Berliner Online Rechtsdienstleister. Ähnliche Angebote verhelfen bereits hunderttausenden Kunden im Bereich Flugrechte, VW Sammelklage oder im Kampf gegen überhöhte Mieten erfolgreich zu ihrem Recht.